• Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer – Seminare in Hamburg

    Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten: Risikomanagement + Datenschutz + Strafrecht

    BildUnsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

    Frankfurt 29.-30.08.2019

    Frankfurt 12.-13.09.2019

    München 26.-27.09.2019

    Hamburg 24.-25.10.2019

    Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular.

    Zielgruppe:

    > Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften, Nicht-Finanzunternehmen
    > Geldwäsche-Beauftragter, Stellvertreter aus Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
    > Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Rechtsabteilung

    Ihr Nutzen:

    Tag 1:
    > Aufsichtsprüfungen 2019 – Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
    > Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau eines Risikomanagement-Systems
    > Datenschutz für Geldwäsche Officer – Umsetzung § 58 GwG

    Tag 2:
    > Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
    > Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten?
    > 6. EU Geldwäscherichtline: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

    Teilnehmerzertifikat:
    Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV –
    Nachweis der Sachkunde zum GwG

    Seminarprogramm Tag 1:

    Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss

    > Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
    > Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
    > Aufbau, Struktur und Inhalt einer Gefährdungsanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
    > Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken
    > Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
    > Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
    > Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur Geldwäscheprävention

    Risikoanalyse nach § 25h Abs. 1 KWG: Sonstige strafbare Handlungen

    > Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
    > Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
    > Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
    > Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
    > Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis

    Verdachtsmeldung nach §§43,45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt

    > Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
    > Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Online-Meldung beiliegen?
    > Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
    > Meldung von Verdachtsfällen – Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
    > Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken
    > Konsequenzen des OLG Urteils Frankfurt vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-Beauftragten

    Datenschutz für Geldwäsche-Beauftragte

    > Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
    > Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
    > Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
    > Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
    > Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
    > Schnittstellen in der Praxis zu
    – Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
    – Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
    – Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
    > Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
    > Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-Beauftragten

    Seminarprogramm Tag 2:

    Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie

    > Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
    > Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
    > Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
    > 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
    – Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
    – Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
    – Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
    – Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
    – Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
    > Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung

    Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

    > Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
    > Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
    > Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
    > Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
    > Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
    > Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
    > Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
    > Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
    > Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
    > Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
    > Verzahnung mit den Sektorspezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention

    6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

    > 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
    > Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
    > Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
    > EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren

    Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

    Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring
    Deutschland

    fon ..: 089 4524 2970 100
    fax ..: 089 4524 2970 299
    web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de

    Vorsprung in der Praxis

    Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

    Gemeinsam Lösungen erarbeiten
    Ohne Umwege Chancen sichern
    Erfahrungen austauschen

    Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

    Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
    Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

    Pressekontakt:

    S&P Unternehmerforum GmbH
    Herr Achim Schulz
    Feringastraße 12 A
    85774 Unterföhring

    fon ..: 089 4524 2970 100
    web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
    email : as@sp-unternehmerforum.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Categories: Allgemein

    Comments are currently closed.